Unsere Vorlage für eine Mietzinsreduktion. Referenzzinssatz stets im Blick.

Mietpreise sind oftmals hoch – insbesondere, wenn Sie eine neuere Wohnung mieten, an bevorzugter Lage oder in einer Grossstadt wohnen.

Zudem sind die Mietpreise gemäss Mietpreisindex seit 2005 um knapp 20 Prozent gestiegen, während die Teuerung in dieser Zeit bei unter 5 Prozent lag. Aber ganz gleich, ob Sie eine Wohnung oder geschäftliche Räume mieten – niemand will einen zu hohen Mietzins bezahlen. Sollte der Referenzzinssatz gesunken sein, besteht ein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Um diese zu beantragen, können Sie unsere Vorlage für eine Mietzinsherabsetzung verwenden.

Der Mietzins ist vertraglich vereinbart und kann in der Regel nicht nachträglich angefochten werden. Das Mietrecht  besagt allerdings, dass eine Mietzinsreduktion unter anderem möglich ist, wenn der Referenzzinssatz für Hypotheken gesunken ist. Der Referenzzinssatz wird aus dem Durchschnittszinssatz der Banken für Hypotheken berechnet.
Sie möchten Ihren Senkungsanspruch geltend machen? Dann sollten Sie zunächst überprüfen, auf welchem Referenzzinssatz Ihr Nettomietzins basiert und ob dieser höher ist als der aktuelle. Es gilt der Referenzzinssatz bei Abschluss Ihres Mietvertrags oder zum Zeitpunkt der letzten Änderung Ihres Mietzinses. Auf der Website des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) können Sie sich über den jeweils aktuellen Zinssatz informieren. Darauf weisen wir auch in unserer Vorlage für eine Mietzinsreduktion hin – der entsprechende Link ist darin ebenfalls für Sie hinterlegt.
Mithilfe unserer Vorlage für eine Mietzinsreduktion können Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter im nächsten Schritt höflich dazu auffordern, den Nettomietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu senken. Schicken Sie Ihr Schreiben rechtzeitig ab, damit es bei der Vermieterin oder beim Vermieter vor Beginn der Kündigungsfrist eintrifft. In unserer Vorlage für eine Mietzinsherabsetzung ist für die Antwort des Vermieters eine Frist von 30 Tagen angegeben. Zudem bitten Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter in dem Schreiben, Ihnen die Gründe mitzuteilen, sollte er oder sie die Mietzinsreduktion ablehnen. Vermieterinnen und Vermieter können hierbei mit der Teuerung und gestiegenen Unterhaltskosten argumentieren.
Die Teuerung oder Inflation besagt, um wie viel Prozent der Preis für Güter und Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum gestiegen sind. Sie wird über den Landesindex der Konsumentenpreise errechnet: Dieser bildet den regulären Konsum eines durchschnittlichen Schweizer Haushalts anhand eines Warenkorbs ab. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter darf nur 40 Prozent der Teuerung auf den Mietzins übertragen. Möglich ist deshalb auch, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die Referenzzinssatzsenkung nur teilweise an Sie weitergeben muss.
Wir haben für Sie zwei Vorlagen für das Herabsetzungsbegehren bereitgestellt: eine für Einzelmieter und eine weitere, wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner mieten. Füllen Sie die zutreffende Vorlage für die Mietzinsreduktion vollständig aus, und senden Sie sie ergänzt und unterschrieben per Einschreiben an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Danach gilt es, ihre oder seine Antwort abzuwarten. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, wenn Sie keine Antwort erhalten oder Ihnen die Reaktion nicht korrekt erscheint. Sie können Ihren Anspruch bei der zuständigen Schlichtungsstelle geltend machen.
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