Immer dabei. Unser Verkehrsrechtsschutz.
  

Unterwegs dabei.
Unser
Verkehrsrechtsschutz.

Ein Unfall auf der Kreuzung. Der andere Lenker behauptet, er hatte ebenfalls Grün. Aus einem Unfall wird schnell ein Rechtsfall. Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie unterwegs gut abgesichert. Auf der Strasse, auf dem Wasser und in der Luft.
DAS IST DRIN 
Ob zu Fuss oder mit dem Auto. Mit dem Zug oder mit dem E-Bike. Ganz gleich, welches Fahrzeug Sie benutzen oder wie Sie unterwegs sind – mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie stets bestens abgesichert. Denn unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern an Sie als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer. Unser Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit im Verkehr. Bis CHF 750 000.– europaweit und bis CHF 150 000.– weltweit. Und wenn Ihnen die jeweiligen Versicherungssummen nicht genügen, können Sie diese einfach auf CHF 1 500 000.– und CHF 300 000.– verdoppeln. Zum Beispiel in diesen Fällen:
Ihr Hintermann fährt auf Sie drauf. Und behauptet, Sie seien rückwärts gefahren.
Die Garage überschreitet ihren Kostenvoranschlag massiv.
Verkehrsrechtsschutz: Verkehrsunfall und Reparatur
Verkehrsrechtsschutz: Versicherung, Straf- und Administrativverfahren, Fussgänger und Velo
Der Hagelschaden an Ihrem Schiff wird nicht übernommen.
Obwohl Sie unschuldig sind, werden Sie mit einer Busse bestraft.  Und das Strassenverkehrsamt entzieht Ihnen zudem den Führerausweis.
Sie werden als Fussgänger oder Fussgängerin von einem Velo angefahren. 
Nicht nur im Strassenverkehr kann es zu Streitigkeiten kommen. Auch unter Nachbarn, mit der Vermieterin, bei der Arbeit, auf Reisen oder im Internet. Und dafür kombinieren Sie den Verkehrsrechtsschutz am besten mit unserem Privatrechtsschutz.
Ihre Vorteile
  • Kein Mindeststreitwert 
  • Wählbarer Selbstbehalt
  • Uneingeschränkte Rechtsauskünfte am Telefon
  • Sofortige Hilfe an acht Standorten in der Schweiz
  • Vernetzung mit Rechtsanwälten in der ganzen Welt
  • Übernahme der Schreibgebühren bis CHF 6000.– pro Fall
  • Keine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit
FAQ
Im Verkehrsrechtsschutz sind Sie als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer versichert, egal ob Sie zu Fuss, mit dem E-Bike, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen unterwegs sind. Wir verteidigen Sie zum Beispiel in einem Strafverfahren und Verfahren auf Entzug des Führerausweises nach einer Verkehrsregelverletzung, unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Schadens nach einem Verkehrsunfall oder in einem Streit mit dem Verkäufer Ihres Fahrzeuges.
Bei bestimmten versicherten Risiken gibt es beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit – die sogenannte Karenzfrist. Diese ist in den Allgemeinen Bedingungen unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung übersichtlich dargestellt.
Ja, auch wenn Sie vorsichtig unterwegs sind, können Sie in ein Strafverfahren oder in eine Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners verwickelt werden. Und auch, wenn Ihre eigene Unfallversicherung nicht zahlen will, sind wir für Sie da und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.
In versicherten Fällen übernehmen wir die Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes bis maximal CHF 6000.–.
Nein, Bussen dürfen wir von Gesetzes wegen nicht übernehmen.
Nein, die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt weltweit.
Manchmal muss man es einfach ganz genau wissen.
 
Details, bitte!
Sie haben ein Anliegen oder Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Wir helfen immer gern.
 
Ja bitte?
Sie haben ein rechtliches Problem? Wir haben immer ein Ohr für Sie und springen Ihnen bei. Schnell und unkompliziert.
 
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