Unsere Muster für Mängelanzeigen. Damit machen Sie alles richtig.

Sie sind in Ihre neue Mietwohnung eingezogen und stellen kurze Zeit darauf Mängel fest, die bei der Übergabe nicht protokolliert wurden?

Oder Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin weigert sich, später entstandene Mängel in Ihrer Wohnung zu beheben? In jedem Fall sollten Sie die Rechtslage kennen – Antworten hierauf finden Sie im Mietrecht. Unsere Muster für eine Mängelanzeige helfen Ihnen dabei, das Schreiben zu formulieren. Mit der erweiterten Vorlage können Sie Ihren Vermieter zudem dazu aufzufordern, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Anderenfalls können Sie eine Mietzinshinterlegung androhen.

Der Einzug in Ihre Wohnung ist reibungslos verlaufen – zumindest, bis Sie kürzlich Mängel bemerkt haben. Die Heizung ist defekt, der Geschirrspüler funktioniert nicht, oder ein Fenster lässt sich nicht richtig öffnen? Solche Mängel werden beim Einzug in eine Mietwohnung leicht übersehen, müssen der Vermieterin oder dem Vermieter aber möglichst rasch mitgeteilt werden.

Überprüfen Sie zunächst, ob der Mangel eventuell doch im Übergabeprotokoll aufgeführt ist. Ist dies nicht der Fall, verfassen Sie im nächsten Schritt eine Mängelanzeige.

In unserem Muster für eine Mängelanzeige können Sie den Mangel oder die Mängel möglichst genau beschreiben. Bitten Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter darin, die Mängel bis zu einem bestimmten Datum zu beheben. Wenn ein kleiner, für Sie nicht störender Mangel vorliegt, können Sie auch nur verlangen, dass der Mangel auf der Mängelliste zum Mietvertrag nachgetragen wird. In unseren Mustern für Mängelanzeigen können Sie zwischen diesen beiden Varianten auswählen.

Wir haben zwei Muster für Sie bereitgestellt, die Ihnen bei der Formulierung Ihrer Mängelanzeige helfen. Unsere Vorlagen sind darauf abgestimmt, ob Sie die Wohnung allein oder mit anderen Mitmietern bewohnen. Mit unseren Mustern für Mängelanzeigen können Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter das Schreiben ohne grossen Aufwand übermitteln. Versenden Sie Ihre Mängelanzeige eingeschrieben, damit Sie einen Nachweis über die Zustellung haben.

Sie wohnen bereits eine ganze Weile in Ihrer Mietwohnung und sind insgesamt mit Ihrer Wohnsituation sehr zufrieden. Doch dann treten unerwartet Mängel auf: Der Siphon in der Küche ist undicht, das Türschloss klemmt. Natürlich ist es nicht Ihr Verschulden, dass es zu den Mängeln kam. Es ist daher die Pflicht Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters, die Mängel zeitnah zu beheben. Die Vermieterin oder der Vermieter muss übrigens auch für Mängel aufkommen, die durch gewöhnliche Abnutzung entstanden sind. Für nicht von Ihnen verschuldete Mängel müssen Sie nur dann aufkommen, wenn Sie diese mit geringem Aufwand selbst beseitigen können (sogenannter kleiner Unterhalt).

Zunächst sollten Sie eine Mängelanzeige verfassen – unsere Muster helfen Ihnen dabei. In dem Schreiben fordern Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter dazu auf, die Mängel innert einer bestimmten Frist zu beheben. Zudem teilen Sie in der Mängelanzeige mit, dass Sie beabsichtigen, den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsstelle zu hinterlegen, sollten die Mängel nicht in der von Ihnen vorgegebenen Frist behoben werden.

In unseren Mustern für eine Mängelanzeige können Sie genau darlegen, um was für Mängel es sich handelt und seit wann diese bestehen. Für die Dokumentation können Fotos hilfreich sein. So sichern Sie sich selbst ab. Danach ist die Vermieterin oder der Vermieter am Zug. Durch die Androhung der Mietzinshinterlegung ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter vorgewarnt und sollte im Idealfall innerhalb der Frist reagieren.

Unser Muster für eine Mängelanzeige bei einem laufenden Mietverhältnis ist ebenfalls in zwei Varianten verfügbar: für alleinige Mieterinnen und Mieter und für mehrere Mieter. Behalten Sie eine Kopie Ihrer Mängelanzeige bei Ihren Unterlagen, und wählen Sie für den Versand Einschreiben, damit Sie die Zustellung des Schreibens nachweisen können.

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