
Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?
Ausgangslage
Innerhalb der Ruhezeiten
Ausserhalb der Ruhezeiten
Tagsüber, ausserhalb der Ruhezeiten, gelten Kindergeräusche als normal. Die Mitbewohner müssen also Verständnis zeigen. Der Mieterverband schreibt: «Für Familien mit Kindern heisst das, dass ihre Kinder spielen, hüpfen, lachen, Fangen spielen, auf dem Bobbycar herumfahren, singen und auch mal kreischen dürfen. Selbst eine Kindergeburtstagsparty kann der Vermieter nicht verbieten.»
Dieser Meinung sind auch die meisten Gerichte. So sind viele Richterinnen und Richter gegenüber Kinderlärm tolerant und zeigen sich bemüht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Da Kinderlärm vor Gericht nicht wie andere Lärmemissionen behandelt wird, haben es Nachbarinnen und Nachbarn allgemein eher schwer, dagegen juristisch vorzugehen.
Versuchen Sie bei Klagen der Nachbarn, das Gespräch zu suchen. Erklären Sie, dass Sie so gut wie möglich Rücksicht nehmen, dass es aber gerade mit kleinen Kindern unmöglich ist, während des Tages keinen Lärm zu verursachen.
Reagieren die Nachbarn darauf mit Unverständnis, hilft vielleicht eine Mediation weiter. Bedingung ist, dass sich die Nachbarn dazu bereit erklären. Falls ja, wird mit einer Drittperson, einer Mediatorin oder einem Mediatoren, versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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Privatrechtsschutz
CAP Rechtsschutz für Privatpersonen