Gefälschte Souvenirs.
Verlustrisiko inbegriffen.

Im Ausland kaufen manche Touristen gefälschte Produkte wie Designertaschen, Luxusuhren und Markenkleider. Ist das heikel?

Ja. Produktpiraterie ist ein Wirtschaftsdelikt. Aus diesem Grund darf man keine gefälschten Markenartikel in die Schweiz einführen. Entdeckt der Zoll gefälschte Ware oder muss er zumindest annehmen, dass sie gefälscht ist und deshalb Markenrechte verletzen könnte, wird das Produkt beschlagnahmt.

Fälschungen im Internet

Gefälschte Ware finden Sie übrigens nicht nur auf Strassenmärkten gewisser Ferienorte. Längst ist auch das Internet ein Tummelplatz für Fälscher. Im Netz haben es die Konsumenten besonders schwer, Fälschungen zu erkennen. Gefälschte Luxusartikel werden (z. B. auf Discountshopping-Portalen) sogar mit vermeintlichen Echtheitszertifikaten und Originalverpackungen angeboten. Der Zoll fängt solche Postsendungen systematisch ab und meldet die mutmassliche Markenschutzverletzung dem Markeninhaber. Folge: Statt der Designertasche oder der Luxusuhr bekommen Sie eine Schadenersatzforderung ins Haus geliefert.

Im Zweifel kein Kauf

Strafbar macht sich allerdings nur, wer bewusst gefälschte Artikel importiert. Falls Sie aber beim Kauf dachten, das Produkt sei ein Original, sieht es besser aus: Sie bleiben unbehelligt, wenn sie Ihr Einverständnis geben, die Ware zu vernichten. Sie brauchen dann nur die Kosten der Zollverwaltung (ca. SFR 100.–) zu tragen und entgehen einer Geldstrafe. Weitere Schadenersatzansprüche sind nicht berechtigt. Unser Rat: Hände weg von gefälschter Ware, auch wenn diese spektakulär günstig ist und als schönes Souvenir taugen würde.

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