So praktisch sie auch sind, E-Bikes sind nicht ganz ungefährlich. Beachten Sie deshalb stets die Sicherheitstipps der Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Bei Personen- oder Sachschaden mit Ihrem E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 km/h übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung die verursachten Kosten. Für schnellere E-Bikes bis 45 km/h müssen Sie jährlich eine Vignette lösen und sind damit automatisch haftpflichtversichert.
Und wenn Ihnen selbst etwas passieren sollte? Dann kommt die Nichtbetriebsunfallversicherung für Ihre Heilungskosten auf, falls Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Für Selbstständige und Nichterwerbstätige empfiehlt sich hingegen eine freiwillige UVG-Versicherung oder die Absicherung gegen Unfall über die Krankenkasse. Und bei Streitigkeiten im Verkehr hilft Ihnen unser privater Verkehrsrechtsschutz weiter.
Bitte beachten Sie: Bei E-Bike-Tuning kann die Versicherung Ihren Schadenfall ablehnen. Wenn Sie also mit einem frisierten E-Bike eine Person verletzen, müssen Sie möglicherweise selbst für den Schaden aufkommen. Das kann bei einem Personenschaden schnell einen fünf- oder sechsstelligen Betrag ausmachen.
Falls Ihr Elektrovelo bei einem Unfall beschädigt wird, kommt es ebenfalls auf die Leistung an: Ein langsames E-Bike bis 25 km/h können Sie in der Regel mit einer Zusatzdeckung in der Hausratversicherung versichern. Die Möglichkeiten unterscheiden sich dabei je nach Versicherungsgesellschaft. In der Hausratversicherung unserer Partnerin Allianz etwa können Sie Ihr schnelles E-Bike über eine Wertsachenversicherung, eine Sportgerätekasko oder die sogenannte All-Risk-Deckung versichern.
Für Schäden an schnellen E-Bikes brauchen Sie für gewöhnlich eine Kaskoversicherung.
Die langsameren E-Bikes sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert. Hier gilt es vor allem zu beachten, dass Sie den Baustein «Diebstahl auswärts» eingeschlossen haben. So ist Ihr E-Bike auch versichert, wenn es zum Beispiel am Bahnhof gestohlen wird. Ausserdem sollten Sie die Deckungssummen überprüfen bzw. anpassen, damit sicher der ganze Wert Ihres E-Bikes versichert ist.
Für die schnelleren Varianten mit Kontrollschild und Vignette brauchen Sie wiederum eine separate Versicherung. In der Regel reicht hier eine Teilkasko. Mit dieser ist Ihr E-Bike gegen Diebstahl und andere Arten von Schäden abgesichert, die Sie nicht selbst verursacht haben.
Bei langsameren Elektrovelos sollten Sie sicherheitshalber bei Ihrer Privathaftplicht- und Hausratversicherung nachfragen, ob Ihre Versicherung auch an Ihrem Ferienort gültig ist. Für schnellere E-Bikes garantieren das Kontrollschild und die Vignette, dass die Haftpflicht im Geltungsbereich der grünen Karte gültig ist.
Beachten Sie zudem, dass im Ausland möglicherweise andere Verkehrsregeln gelten als in der Schweiz – etwa was Helmpflicht oder Sicherheitswesten angeht. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des TCS.