Verwarnung eines Arbeitnehmers – angemessen und klar

Wenn das Verhalten oder die Leistung einer angestellten Person dem Betrieb oder anderen Beteiligten schadet, so ist die Verwarnung ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, mit dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eindringlich und unmissverständlich an die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten erinnert wird.

Ein Mitarbeiter fällt wiederholt wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Arbeitskolleginnen oder Kunden auf. Eine Mitarbeiterin kommt immer wieder zu spät zur Arbeit und nimmt Geschäftstermine nicht pünktlich wahr. In solchen Fällen ist die Verwarnung eines Arbeitnehmers eine zulässige und oft sinnvolle Massnahme, Fehlverhalten von Mitarbeitenden wirksam zur Sprache zu bringen. Entsprechend ausdrücklich und unmissverständlich teilt das Unternehmen den Grund für die Verwarnung schriftlich mit. Hierbei können sorgfältig gewählte Worte und Formulierungen helfen, den Dialog in Ruhe aufzunehmen und das betriebliche Miteinander zu entschärfen. Oder aber allfällige Konsequenzen einzuleiten.

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