Gute Vorbereitung ist die halbe Miete.
Wohnungsübergabe bei Mietwohnungen.

  • Beseitigen Sie kleinere Mängel vor der Wohnungsübergabe selbst.
  • Melden Sie grössere Schäden vor der Wohnungsübergabe Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
  • Erteilen Sie auf keinen Fall Aufträge an Handwerker für Reparaturarbeiten.
  • Unterzeichnen Sie das Wohnungsübergabeprotokoll nur, wenn alle aufgeführten Mängel tatsächlich vorhanden sind und Sie mit der Übernahme der Kosten für deren Behebung einverstanden sind.
  • Verweigern Sie bei strittigen Punkten die Verrechnung der Schäden mit Ihrem Mietzinsdepot.
  • Bei Problemen mit der Wohnungsübergabe hilft Ihnen Ihr Privatrechtsschutz.
Wände ohne Löcher. Fussböden ohne Kratzer. Und Badezimmer ohne Kalkspuren. Klar: Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist gross. Aber auch klar: Die  Wohnungsübergabe der alten vier Wände muss auch sauber abgewickelt werden. Damit Sie sich davon die Vorfreude nicht trüben lassen, helfen unsere Tipps und die Wohnungsabgabe-Checkliste zum Ausdrucken.
Rein, raus. Zwischen Übernahme der neuen Wohnung und Wohnungsabgabe der alten Mietwohnung ist meist nicht viel Zeit. Zum Teil fallen die beiden Termine sogar auf denselben Tag. Das Wohnungsübergabedatum ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt auf den letzten Tag der Mietdauer. Aber die Wohnungsabgabe kann natürlich auch schon früher stattfinden. Nehmen Sie also rechtzeitig Kontakt mit dem Vermieter oder der Vermieterin auf. Organisieren Sie auch schon frühzeitig Zügel- und Putzunternehmen und helfende Hände. Und vergessen Sie nicht, sich eine Abnahmegarantie vom Putzunternehmen geben zu lassen – sonst bleiben Sie auf den Kosten einer Nachreinigung sitzen.

Das Leben hinterlässt Spuren. Auch in einer Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe auf gewisse Gebrauchsspuren zu treffen, ist also vollkommen normal: Für normale Abnützungsschäden wie beispielsweise Spuren von Möbeln an den Wänden oder auch Verbrauchsspuren im Waschbecken haftet der Mieter oder die Mieterin nicht. Hingegen haften Sie als Mieterin oder Mieter für übermässige Abnützung wie Wasserschäden auf dem Parkett sowie für den Mehraufwand, der über die normale Instandsetzung hinausgeht – so etwa für eine Spezialbehandlung der Wände bei starkem Zigarettenkonsum.

Kleinere Schäden, die beim normalen Gebrauch der Wohnung entstehen, sind unvermeidbar, müssen jedoch vor der Wohnungsübergabe in Ordnung gebracht werden: Ein quietschendes Scharnier, ein defekter Duschschlauch oder Toilettendeckel, das alles fällt unter den sogenannten «kleinen Unterhalt». Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, dass diese kleinen Mängel bei der Wohnungsübergabe behoben sind. Sobald aber ein Spezialist beauftragt werden muss oder wenn die Materialkosten mehr als CHF 150.– betragen (Richtwert), handelt es sich nicht mehr um einen «kleinen Unterhalt». Informieren Sie über solche grösseren Mängel frühzeitig Ihre Verwaltung. Denn werden bei der Wohnungsübergabe solche durch die Vermieterin oder den Vermieter zu behebende Schäden festgestellt und der Nachmieter kann deshalb nicht pünktlich einziehen, ist der Ärger gross. Und Sie bezahlen unter Umständen den Mietzinsausfall.

Melden Sie den Schaden ausserdem auch Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Denn die übernimmt in der Regel die Kosten für plötzlich entstandene Mieterschäden – wenn Ihnen zum Beispiel ein Parfümfläschchen heruntergefallen ist und einen Hick im Lavabo hinterlassen hat. Schäden, die allmählich passiert sind und die Sie verhindern können, jedoch nicht – wenn sich beispielsweise Schimmel im Laufe der Zeit gebildet hat.

Bei strittigen Punkten sollten Sie eine Verrechnung mit der Kaution verweigern.
Ein Übergabeprotokoll ist nicht obligatorisch, aber mittlerweile Standard. Und es macht auch Sinn: Beim Ein- und Auszug wird damit der Zustand der Wohnung beweissicher festgehalten. Seien Sie deshalb bei der Wohnungsübergabe unbedingt persönlich vor Ort – und nehmen Sie die Kopie des bei Ihrem Einzug erstellten Wohnungsübernahmeprotokolls mit.

Schritt für Schritt ins Glück. Ist die Wohnung abgabefertig geputzt? Sind alle kleineren Schäden behoben? Und der Vermieter über alle grösseren Mängel informiert? Dann kommt das Wohnungsübergabeprotokoll, das Herzstück jeder Übergabe. Grössere Verwaltungen haben oft ein eigenes Formular dafür, ansonsten finden Sie eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll auf der Website des Mieterverbands

Mieter und Vermieter erstellen zusammen ein Wohnungsübergabeprotokoll, in dem der genaue Zustand der Wohnung Punkt für Punkt festgehalten wird. Bei allen Positionen ohne Beanstandung sollten Sie einen Haken setzen, damit auch später klar ist, dass hier alles in Ordnung war. Stellen Sie einen Fehler im Protokoll fest, so vermerken Sie dies.

Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular zur Wohnungsübergabe (Übergabeprotokoll) nur, wenn Sie mit allen Punkten  einverstanden sind. Und behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verweigern Sie die Unterzeichnung des Protokolls oder bringen Sie entsprechende Vorbehalte auf dem Protokoll selbst an und nennen Sie genau, mit welchen Punkten im Protokoll Sie nicht einverstanden sind. Fotografieren Sie auch die entsprechenden Schäden der Wohnung. Falls Sie das Protokoll  vorbehaltlos unterzeichnen, können Sie die dort festgehaltenen Mängel nachträglich nicht mehr bestreiten.

Ist alles geklärt, stellen Sie gleich den Antrag zur Freigabe Ihrer Kaution. Dann müssen Sie nur noch die Wohnungsschlüssel übergeben  und sich freuen, dass die Wohnungsabnahme so reibungslos geklappt hat.

Übrigens: Unsere Rechtsschutzversicherun privaLex®, hilft Ihnen auch bei Problemen mit der Wohnungsabgabe.

An alles gedacht? Alles gemacht? Mit unserer Checkliste für die Wohnungsübergabe behalten Sie den Überblick. Gleich hier zum Ausdrucken.
  • Wohnung ist vollständig geräumt.
  • Wohnung ist gereinigt.
  • Kleine Reparaturen sind erledigt.
  • Grössere Schäden sind der Verwaltung gemeldet.
  • Wohnungsübergabe-/Abnahmetermin ist bestätigt und im Kalender eingetragen.
  • Kopie des Wohnungsübernahmeprotokolls vom Einzug und Kopien der Mietvertragsunterlagen sind zur Hand.
  • Alle Schlüssel, die Sie erhalten haben, sind noch vorhanden.
  • Übergabeprotokoll ist in Ordnung und unterzeichnet (alle aufgeführten Mängel sind tatsächlich vorhanden, und Sie sind mit der Übernahme des Kostenanteils für deren Behebung einverstanden).
  • Fotos zu strittigen Punkten sind vorhanden (z. B. Parkettstellen, Wände).
  • Antrag auf Auszahlung des vollumfänglichen Betrags des Mietkautionskontos wurde gestellt.
  • Erteilen Sie keine Aufträge an Handwerker zur Behebung grösserer Mängel, die nicht zum kleinen Unterhalt gehören. Haben Sie den Auftrag trotzdem direkt erteilt, besteht die Gefahr, dass die Verwaltung mit dem Resultat der Reparatur nicht einverstanden ist und/oder die Übernahme der Kosten verweigert. 
  • Aufträge zur Behebung von Mängeln muss der Eigentümer / die Vermieterschaft bzw. deren Verwaltung erteilen.
  • Zur Zahlung der Reparaturrechnung ist immer der Auftraggeber verpflichtet.
  • Normale Abnutzung  ist mit Ihrem Mietzins abgegolten.
  • Den kleinen Unterhalt müssen Sie vor der Wohnungsabgabe selbst und auf eigene Kosten übernehmen.
  • Bei Beschädigungen oder übermässiger Abnutzung müssen Sie den Zeitwert der beschädigten Sache ersetzen.
  • Einige Schadensarten sind auch durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Aber nicht alle. Erkundigen Sie sich vorher.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall auch Ihre Rechtsschutzversicherung.
  • Deckung und Haftung hängen grundsätzlich immer vom Einzelfall ab.
  • Plötzliche Schäden durch Unfälle sind normalerweise versichert.
  • Schäden, die allmählich entstehen oder zu erwarten sind, sind nicht versichert. Genauso wenig die Rückgängigmachung von Veränderungen, die Sie an der Wohnung vorgenommen haben.
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