Neue Gesetze und Regeln 2026

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Mehr Geld: 13. AHV-Rente kommt, Kreditzinsen sinken, Strom wird ca. 4 % günstiger.
  • Mehr Rechtsschutz: Stalking wird strafbar, Baurecht stärkt die Käuferschaft, Betreibungsregister wird sauberer.
  • Änderungen für Pendelnde und Patientinnen/Patienten: Tempo 80 auf Nationalstrassen, Krankenkasse zahlt Gesundheits-Apps.

Das ändert sich für Schweizer Konsumierende und Arbeitnehmende

Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen – von Strafrechtsreformen (Stalking) bis zur 13. AHV-Rente. Hier finden Sie die kompakte Übersicht zu Gesundheit, Bauen, Verkehr und Finanzen, die Sie direkt betreffen.

Systematisches Belästigen, Bedrohen oder Nachstellen einer Person wird ein eigenständiger Straftatbestand. Auf Antrag drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Die neue Identitätskarte enthält einen Chip mit biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke).

GUT ZU WISSEN

Die Nutzung der E-Funktion ist freiwillig und kostenlos. Bürgerinnen und Bürger erhalten für den Inlandgebrauch weiterhin Karten ohne Chip.

Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Der Maximalabzug bleibt 2026 gleich (CHF 7'258 mit PK / CHF 36'288 ohne PK).

Neu: Beitragslücken, die ab 2025 entstehen, können bis zu 10 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.

Der Höchstzinssatz sinkt per 1. Januar 2026 um 1 %.

  • Barkredite: max. 10 %
  • Überziehungskredite: max. 12 %
  • Feuerwehrsold: Abzug neu CHF 5'400
  • Arbeitsweg (Privatfahrzeug): neu 75 Rappen/km
  • Lottogewinne: Freibetrag neu CHF 1'071'000

Sinken bei verspäteter Steuerzahlung leicht auf 4.0 %. Kein Vergütungszins mehr bei Vorauszahlung.

  • Krankenkassen: Die Prämien steigen durchschnittlich um 4.4 %.
  • Neuer Tarif (TARDOC): Das alte TARMED-System wird durch TARDOC (Einzelleistungen) und ambulante Pauschalen ersetzt.
  • Apps auf Rezept: Ab Juli 2026 bezahlen Kassen bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen (z. B. bei Depressionen) nach ärztlicher Verordnung.
  • Besserer Schutz für Käuferschaft/Bestellende: Das Recht auf Nachbesserung bei Baumängeln kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden.
  • Längere Rügefrist: Beim Kauf von Grundstücken haben Kaufende neu 60 Tage Zeit (statt sofort), um Mängel zu melden. Diese Frist darf vertraglich nicht verkürzt werden.
  • Tempo 80: Auf Nationalstrassen wird zu Stosszeiten schrittweise Tempo 80 zur Regel.
  • E-Auto-Steuer: Ab 1. Januar 2026 unterliegen auch Elektrofahrzeuge der Automobilsteuer (Berechnung nach Gewicht und Leistung).
  • Energieetikette: Strengere Regeln für Neuwagen. Die Umstellung auf E- oder Hybridfahrzeuge wird damit attraktiver.
  • Lieferwagen-Lenkende: Ab Juli 2026 gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger strengere Arbeits- und Ruhezeiten (Tachograph-Pflicht).
  • Solar-Bonus: Höhere Vergütungen für Photovoltaik an Fassaden und über Parkplätzen (Stromgesetz).
  • Zivilschutz: Die Dienstpflicht für Wehrpflichtige wird wieder bis zum 40. Altersjahr verlängert.
  • Pensionskasse (BVG): Laufende Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden um 2.7 % an die Teuerung angepasst.
  • Künstlerische Tätigkeiten: Arbeitgebende in Kunstbereichen müssen die AHV/IV/ALV-Beiträge korrekt abrechnen

Schutz der Bonität für Schuldner: Betreibungsämter geben Dritten keine Auskunft mehr über eine Betreibung, wenn die schuldende Person Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger das Verfahren nicht innert 20 Tagen weiterzieht.

Nutzen Sie die neuen finanziellen Spielräume!

  1. Vorsorge optimieren: Prüfen Sie Ihre Säule 3a. Nutzen Sie die neue Chance, Lücken ab 2025 rückwirkend zu schliessen – das spart massiv Steuern.
  2. Kredite umschulden: Da die Zinsen sinken, lohnt es sich ab Januar 2026 zu prüfen, ob eine Umschuldung Ihres bestehenden Kredits auf den neuen, tieferen Satz möglich ist.
  3. Energie nutzen: Dank neuer Boni ist das Jahr 2026 ideal, um private oder gewerbliche Energieprojekte zu realisieren.
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