Themen
Das ändert sich für Schweizer Konsumierende und Arbeitnehmende
Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen – von Strafrechtsreformen (Stalking) bis zur 13. AHV-Rente. Hier finden Sie die kompakte Übersicht zu Gesundheit, Bauen, Verkehr und Finanzen, die Sie direkt betreffen.
Strafrecht & Privatsphäre
Stalking wird strafbar
Systematisches Belästigen, Bedrohen oder Nachstellen einer Person wird ein eigenständiger Straftatbestand. Auf Antrag drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Neue E-ID (ab Ende 2026)
Die neue Identitätskarte enthält einen Chip mit biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke).
Die Nutzung der E-Funktion ist freiwillig und kostenlos. Bürgerinnen und Bürger erhalten für den Inlandgebrauch weiterhin Karten ohne Chip.
Finanzen & Steuern
13. AHV-Rente
Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Säule 3a (Lücken schliessen)
Der Maximalabzug bleibt 2026 gleich (CHF 7'258 mit PK / CHF 36'288 ohne PK).
Neu: Beitragslücken, die ab 2025 entstehen, können bis zu 10 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.
Günstigere Kredite für Konsumierende
Der Höchstzinssatz sinkt per 1. Januar 2026 um 1 %.
- Barkredite: max. 10 %
- Überziehungskredite: max. 12 %
Steuerabzüge (Bundessteuer)
- Feuerwehrsold: Abzug neu CHF 5'400
- Arbeitsweg (Privatfahrzeug): neu 75 Rappen/km
- Lottogewinne: Freibetrag neu CHF 1'071'000
Verzugszinsen
Sinken bei verspäteter Steuerzahlung leicht auf 4.0 %. Kein Vergütungszins mehr bei Vorauszahlung.
Gesundheit
- Krankenkassen: Die Prämien steigen durchschnittlich um 4.4 %.
- Neuer Tarif (TARDOC): Das alte TARMED-System wird durch TARDOC (Einzelleistungen) und ambulante Pauschalen ersetzt.
- Apps auf Rezept: Ab Juli 2026 bezahlen Kassen bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen (z. B. bei Depressionen) nach ärztlicher Verordnung.
Bauen & Wohnen
- Besserer Schutz für Käuferschaft/Bestellende: Das Recht auf Nachbesserung bei Baumängeln kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden.
- Längere Rügefrist: Beim Kauf von Grundstücken haben Kaufende neu 60 Tage Zeit (statt sofort), um Mängel zu melden. Diese Frist darf vertraglich nicht verkürzt werden.
Verkehr & Energie
- Tempo 80: Auf Nationalstrassen wird zu Stosszeiten schrittweise Tempo 80 zur Regel.
- E-Auto-Steuer: Ab 1. Januar 2026 unterliegen auch Elektrofahrzeuge der Automobilsteuer (Berechnung nach Gewicht und Leistung).
- Energieetikette: Strengere Regeln für Neuwagen. Die Umstellung auf E- oder Hybridfahrzeuge wird damit attraktiver.
- Lieferwagen-Lenkende: Ab Juli 2026 gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger strengere Arbeits- und Ruhezeiten (Tachograph-Pflicht).
- Solar-Bonus: Höhere Vergütungen für Photovoltaik an Fassaden und über Parkplätzen (Stromgesetz).
Arbeit & Zivilschutz
- Zivilschutz: Die Dienstpflicht für Wehrpflichtige wird wieder bis zum 40. Altersjahr verlängert.
- Pensionskasse (BVG): Laufende Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden um 2.7 % an die Teuerung angepasst.
- Künstlerische Tätigkeiten: Arbeitgebende in Kunstbereichen müssen die AHV/IV/ALV-Beiträge korrekt abrechnen
Schuldwesen
Schutz der Bonität für Schuldner: Betreibungsämter geben Dritten keine Auskunft mehr über eine Betreibung, wenn die schuldende Person Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger das Verfahren nicht innert 20 Tagen weiterzieht.
Unser Experten-Tipp für 2026
Nutzen Sie die neuen finanziellen Spielräume!
- Vorsorge optimieren: Prüfen Sie Ihre Säule 3a. Nutzen Sie die neue Chance, Lücken ab 2025 rückwirkend zu schliessen – das spart massiv Steuern.
- Kredite umschulden: Da die Zinsen sinken, lohnt es sich ab Januar 2026 zu prüfen, ob eine Umschuldung Ihres bestehenden Kredits auf den neuen, tieferen Satz möglich ist.
- Energie nutzen: Dank neuer Boni ist das Jahr 2026 ideal, um private oder gewerbliche Energieprojekte zu realisieren.
Privatrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Immobilienrechtsschutz