Ein sicheres Fundament. Unser Immobilienrechtsschutz.
 

Ein sicheres Fundament.
Unser Immobilienrechtsschutz.

Ein Nachbar läuft immer unerlaubt über Ihr Grundstück. Eine Mieterin hinterlässt grössere Schäden an Ihrer Wohnung. Oder der Gärtner lässt Ihren Garten verwildern. Im Zusammenhang mit Immobilien kommt es schnell zu Streitigkeiten.

Mit unserem Immobilienrechtsschutz sind Ihre rechtlichen Interessen als Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft bestens geschützt – egal ob selbstbewohnt oder nicht. Und weil die ganz grossen Träume manchmal Zeit brauchen, erstreckt sich unser Schutz auch auf noch unbebaute Grundstücke.

Schliessen Sie unseren Immobilienrechtsschutz flexibel als eigenständiges Produkt ab. Oder ergänzen Sie Ihren Privatrechtsschutz mit dem Immobilienrechtsschutz und sichern Sie sich einen attraktiven Kombi-Rabatt.

DAS IST DRIN 

Mit unserem Immobilienrechtsschutz geniessen Sie Unterstützung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten. Und mit versicherten Kosten bis CHF 600 000 sind Sie auf der sicheren Seite. Etwa in folgenden Fällen:

  • Auftrag – Die Fassadenmaler verwenden eine andere Farbe als mit Ihnen abgesprochen.
  • Stockwerkeigentum – Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer stellt willkürlich Kosten in Rechnung.
  • Nachbarrecht – Ein neuer Nachbar stört sich auf einmal an Ihrem alten Kirschbaum.
  • Miete – Ihre Mieterin macht eine Mietreduktion wegen Schimmel geltend.
CAP Immobilienrechtsschutz: Rechtshilfe von den Profis
Mut heisst nicht alles hinnehmen.
Das macht Mut:
  • Kein Mindeststreitwert, kein Selbstbehalt
  • Uneingeschränkte Rechtsauskünfte am Telefon
  • Sofortige Hilfe an acht Standorten in der Schweiz
FAQ
Unser Immobilienrechtsschutz versichert Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grund- und Immobilieneigentum. Beispielsweise aus Auftrag, Mietrecht, Nachbarrecht, bei Einsprachen gegen Bauvorhaben usw.
Der Immobilienrechtsschutz schützt Sie zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Nachbarn über Immissionen (Lärm, Geruch) oder über den Unterhalt von Bäumen und Sträuchern, Hecken oder anderen Grenzabschrankungen.
Bei bestimmten versicherten Risiken gibt es eine Wartefrist, auch «Karenzfrist» genannt. Diese ist in den Allgemeinen Bedingungen unseres Immobilienrechtsschutzes übersichtlich dargestellt.
Ja, unser Immobilienrechtsschutz versichert auch unbebaute Grundstücke.
Unser Immobilienrechtsschutz versichert ausschliesslich Liegenschaften in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Liegenschaft im Standortland zu versichern.
Ja, auch bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin greift unser Immobilienrechtsschutz. Zum Beispiel, wenn Ihr Mieter einen Schaden oder eine Reparatur nicht bezahlen will.
Mit unserem Immobilienrechtsschutz unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und von Ihnen beauftragten Handwerkerinnen und Handwerker. Zum Beispiel, wenn unsorgfältig gearbeitet wurde und Sie Ersatz fordern möchten für den Schaden, der an Ihrem Eigentum entstanden ist.
Unser Immobilienrechtsschutz unterstützt Sie auch bei vertraglichen Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten. Etwa wenn sich Ihre Stockwerkeigentums-Nachbarin weigert, sich an den Kosten für die Reparatur an der Haustür zu beteiligen.
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Manchmal muss man es einfach ganz genau wissen.
 
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